Leichte Sprache und Einfache Sprache: Unterschied, Regeln und was für Websites gilt
Leichte Sprache und Einfache Sprache klingen ähnlich, meinen aber Verschiedenes. Wir erklären den Unterschied an einem Beispiel, zeigen, wer davon profitiert, was BFSG und BITV tatsächlich verlangen und wie Sie die Texte Ihrer Website verständlicher machen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Leichte Sprache?
- Was ist Einfache Sprache?
- Der Unterschied auf einen Blick
- Wer braucht verständliche Texte?
- Was gilt rechtlich für Websites?
- Wann sich Leichte Sprache für Unternehmen lohnt
- Einfache Sprache: Regeln für verständliche Website-Texte
- Häufige Fehler
- Checkliste für verständliche Website-Texte
- Häufige Fragen
- Leichte Sprache folgt festen Regeln, enthält nur die wichtigsten Inhalte und wird von Menschen aus der Zielgruppe geprüft. Sie ist ein Zusatzangebot neben dem Originaltext.
- Einfache Sprache behält alle Informationen bei und macht den Text für möglichst viele Leser verständlicher. Sie ersetzt im Idealfall den Ausgangstext.
- Für Unternehmen schreibt das BFSG keine Leichte Sprache vor. Das Gesetz erwähnt sie nur als Aufgabe der Marktüberwachungsbehörde. Verlangt werden aber verständliche Informationen und Websites.
- Pflicht ist Leichte Sprache für öffentliche Stellen: Nach § 4 BITV 2.0 gehören Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache auf die Startseite.
- Für die meisten Betriebe lohnt sich vor allem Einfache Sprache auf der ganzen Website – sie hilft Kunden, senkt Rückfragen und macht Inhalte klarer. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
„Brauchen wir unsere Website jetzt auch in Leichter Sprache?“ Diese Frage hören wir seit dem Start des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) regelmäßig. Die kurze Antwort: In aller Regel nicht als Pflicht – aber verständliche Texte lohnen sich für jeden Betrieb. Die lange Antwort beginnt mit der Frage, was Leichte Sprache überhaupt ist und worin sie sich von Einfacher Sprache unterscheidet.
Was ist Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form des Deutschen mit einem festen Regelwerk. Die Bundesregierung beschreibt sie in ihren Fragen und Antworten zur Leichten Sprache als verständlichere Fassung von Informationen für Menschen mit Einschränkungen beim Lesen und Verstehen. Typische Merkmale sind:
- Kurze Sätze mit nur einer Aussage, jeder Satz beginnt auf einer neuen Zeile.
- Einfache, bekannte Wörter, keine Fremdwörter, Fachbegriffe werden erklärt.
- Aktive Formulierungen, kein Konjunktiv, wenig Verneinungen.
- Lange Wörter werden gegliedert, je nach Regelwerk mit Bindestrich oder Mediopunkt, etwa „Heizungs-Wartung“ oder „Heizungs·wartung“.
- Klare Gestaltung mit großer Schrift, viel Abstand und erklärenden Bildern.
Das wichtigste Merkmal ist aber die Prüfung: Laut Bundesregierung werden übersetzte Texte immer von mindestens zwei Personen aus der Zielgruppe auf Verständlichkeit geprüft. Erst dann gilt ein Text als Leichte Sprache. Seit 2025 gibt es mit der DIN SPEC 33429 außerdem „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“.
Wichtig für Unternehmen: Texte in Leichter Sprache sind ein Zusatzangebot. Sie ersetzen nicht den Originaltext und haben laut Bundesregierung keine Rechtskraft. Verbindlich bleiben zum Beispiel Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der regulären Fassung.
Was ist Einfache Sprache?
Einfache Sprache ist weniger streng geregelt. Sie richtet sich an ein breites Publikum und soll Texte für möglichst viele Menschen gut verständlich machen. Seit 2024 gibt es dazu eigene Normen: die DIN ISO 24495-1, die auf der internationalen Norm für „Plain Language“ beruht, und die DIN 8581-1 mit Festlegungen speziell für das Deutsche.
DIN Media fasst den Unterschied so zusammen: Einfache Sprache enthält alle Informationen des Ausgangstextes, Leichte Sprache nur die wichtigsten. Die Kriterien für sprachliche Barrierefreiheit erfüllt nur die Leichte Sprache. Einfache Sprache verbessert die Lesbarkeit, ist aber im engeren Sinne nicht barrierefrei – und ersetzt im Idealfall den ursprünglichen Text, statt ihn zu ergänzen.
Der Unterschied auf einen Blick
| Merkmal | Leichte Sprache | Einfache Sprache |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Menschen mit Lernschwierigkeiten, geringer Lesekompetenz, Aphasie, Demenz | Alle Leser, auch Eilige, Nicht-Muttersprachler, ältere Menschen |
| Inhalt | Nur das Wichtigste | Alle Informationen des Ausgangstextes |
| Regelwerk | Feste Regeln, DIN SPEC 33429 | Leitlinien, DIN ISO 24495-1 und DIN 8581-1 |
| Prüfung | Durch Personen aus der Zielgruppe | Keine verpflichtende Prüfung |
| Verhältnis zum Original | Zusatzangebot, Original bleibt | Ersetzt idealerweise das Original |
| Typischer Einsatz | Eigener Bereich auf der Website | Alle Texte der Website |
Ein Beispiel: derselbe Inhalt in drei Fassungen
Standardsprache: „Eine regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage gewährleistet einen effizienten Betrieb, verlängert die Lebensdauer und ist bei vielen Herstellern Voraussetzung für die Garantie.“
Einfache Sprache: „Lassen Sie Ihre Heizung regelmäßig warten. Dann verbraucht sie weniger Energie und hält länger. Viele Hersteller verlangen außerdem eine regelmäßige Wartung, damit die Garantie gilt.“
Leichte Sprache (vereinfachtes Beispiel):
Ihre Heizung muss regelmäßig kontrolliert werden.
Das nennt man: Wartung.
Bei der Wartung prüft eine Fach·kraft die Heizung.
Dann braucht die Heizung weniger Energie.
Und die Heizung geht nicht so schnell kaputt.
Das Beispiel zeigt auch die Grenzen: Der Hinweis zur Garantie fehlt in der Leichten Fassung, weil er für die Zielgruppe zu viel auf einmal wäre. Und: Dieser Text ist nicht von einer Prüfgruppe geprüft und deshalb streng genommen keine zertifizierte Leichte Sprache.
Wer braucht verständliche Texte?
Mehr Menschen, als viele denken. Laut der LEO-Studie der Universität Hamburg gab es 2018 in Deutschland 6,2 Millionen gering literalisierte Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren – Menschen, die zwar einzelne Sätze lesen können, aber Schwierigkeiten mit zusammenhängenden Texten haben. Hinzu kommen Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen nach einem Schlaganfall, ältere Menschen mit beginnender Demenz und viele, die Deutsch als Zweitsprache sprechen.
Und es betrifft auch alle anderen: Wer abends auf dem Smartphone nach einem Notdienst sucht, liest nicht gründlich. Kurze, klare Sätze helfen jedem.
Was gilt rechtlich für Websites?
Die folgende Einordnung beruht auf den Gesetzestexten nach unserem Kenntnisstand im November 2026. Ob Ihre Website unter ein Gesetz fällt und welche Anforderungen im Einzelfall gelten, sollten Sie bei Bedarf prüfen lassen.
Öffentliche Stellen: Leichte Sprache ist Pflicht
Für Behörden und andere öffentliche Stellen des Bundes ist die Lage klar. Nach § 4 BITV 2.0 müssen auf der Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitstehen: zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation, zur Erklärung zur Barrierefreiheit und zu weiteren Angeboten in diesen Sprachen. § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt zudem, verstärkt Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen. Die Länder haben eigene, ähnliche Regeln.
Unternehmen und das BFSG: keine Pflicht zur Leichten Sprache
Für Unternehmen, deren Websites unter das BFSG fallen, sieht das anders aus. Das Gesetz erwähnt Leichte Sprache nur an zwei Stellen (§ 21 Absatz 4 und § 28 Absatz 4) – und zwar als Aufgabe der Marktüberwachungsbehörde: Sie soll Verbrauchern Informationen in einfacher und verständlicher Weise und notfalls in Leichter Sprache erläutern. Eine Pflicht für Unternehmen, ihre Website in Leichter Sprache anzubieten, enthalten weder das BFSG noch die zugehörige Verordnung (BFSGV).
Verständlichkeit spielt trotzdem eine Rolle. Die BFSGV verlangt, dass Websites und Informationen zur Dienstleistung wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden und Informationen in verständlicher Weise dargestellt sind. Für Bankdienstleistungen gibt es sogar eine konkrete Grenze: Die Informationen dürfen das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nicht überschreiten. Ob Ihr Betrieb überhaupt unter das BFSG fällt, klärt der Beitrag BFSG: Wer ist betroffen?
Und die WCAG?
Die internationalen Web-Richtlinien enthalten mit dem Kriterium 3.1.5 „Leseniveau“ eine Anforderung an die Verständlichkeit: Erfordert ein Text eine höhere Lesefähigkeit als die untere Sekundarstufe, soll eine ergänzende Fassung verfügbar sein. Dieses Kriterium gehört aber zur höchsten Stufe AAA und ist für die üblichen Anforderungen auf Stufe AA nicht verpflichtend. Mehr zu den Stufen erklärt der Beitrag WCAG 2.2 einfach erklärt.
Öffentliche Stellen: Leichte Sprache ist Pflicht. Unternehmen: keine Pflicht zur Leichten Sprache, aber verständliche Informationen und eine verständlich gestaltete Website, wenn das BFSG greift. Für alle: Einfache Sprache ist der wirksamste Hebel.
Wir prüfen Ihre Website auf sprachliche und technische Barrieren.
Wann sich Leichte Sprache für Unternehmen lohnt
Auch ohne Pflicht kann ein Bereich in Leichter Sprache sinnvoll sein, vor allem wenn ein Teil Ihrer Kunden darauf angewiesen ist. Das betrifft zum Beispiel Arztpraxen und Therapiezentren, Pflegedienste, Sanitätshäuser, Wohnungsunternehmen, Energie- und Wasserversorger oder Betriebe, die eng mit sozialen Einrichtungen zusammenarbeiten.
So gehen Sie vor:
- Inhalte auswählenNicht die ganze Website übersetzen, sondern das Wichtigste: Wer sind wir, was bieten wir an, wie erreicht man uns, was kostet es ungefähr, wie läuft ein Termin ab.
- Übersetzen lassenMit einem Büro für Leichte Sprache zusammenarbeiten, das mit einer Prüfgruppe arbeitet. Die Berliner Landesverwaltung empfiehlt für ihre Pflichttexte ausdrücklich geschulte oder zertifizierte Übersetzer.
- KI nur als EntwurfKI-Werkzeuge können einen ersten Entwurf liefern. Für Pflichtinhalte verlangt das Land Berlin eine Prüfung durch ein Prüfbüro, ungeprüfte KI-Übersetzungen sollen als solche gekennzeichnet werden. Dieser Maßstab ist auch für Unternehmen sinnvoll.
- Gut auffindbar verlinkenEin Link „Leichte Sprache“ im Kopf- oder Fußbereich jeder Seite, nicht versteckt in einem Untermenü. Ein Symbol hilft beim Wiedererkennen.
- Barrierefrei gestaltenGroße Schrift, klare Struktur, erklärende Bilder, keine Inhalte nur als PDF.
- Aktuell haltenÄndern sich Leistungen, Preise oder Öffnungszeiten, muss auch die Fassung in Leichter Sprache angepasst werden.
Einfache Sprache: Regeln für verständliche Website-Texte
Für die meisten Betriebe ist Einfache Sprache auf der gesamten Website der größere Gewinn. Diese Regeln haben sich bewährt:
- Eine Aussage pro Satz. Lange Schachtelsätze teilen.
- Aktiv statt passiv: „Wir rufen Sie zurück“ statt „Ein Rückruf wird veranlasst“.
- Verben statt Hauptwörter: „Wir prüfen Ihre Heizung“ statt „Die Durchführung der Überprüfung erfolgt“.
- Fachbegriffe erklären oder ersetzen: „hydraulischer Abgleich“ einmal kurz erläutern.
- Konkrete Angaben statt vager Formulierungen: „innerhalb von zwei Werktagen“ statt „zeitnah“.
- Das Wichtigste zuerst, Details danach.
- Zwischenüberschriften und Listen, damit man den Text überfliegen kann.
Auch die kleinen Texte zählen: Fehlermeldungen im Formular, Hinweise an Buttons oder die Bestätigung nach dem Absenden. Darum geht es im Beitrag Microcopy. Wie verständliche Texte gleichzeitig gut bei Google funktionieren, zeigt der Beitrag SEO-Texte schreiben.
Lesen Sie Ihre Leistungsseite laut vor – am besten jemandem, der Ihr Fach nicht kennt. Wo Sie selbst ins Stocken geraten oder nachfragen müssen, ist der Text zu kompliziert. Fragen, die dabei auftauchen, gehören oft direkt als Antwort in den Text.
Häufige Fehler
- Einfache Sprache als „Leichte Sprache“ bezeichnen: Ohne Regelwerk und Prüfung ist ein Text keine Leichte Sprache.
- Kindliche Sprache: Leichte Sprache richtet sich an Erwachsene und sollte sie auch so ansprechen.
- Versteckte Angebote: Ein Bereich in Leichter Sprache, den man nur über drei Klicks findet, wird nicht genutzt.
- Nur ein PDF: Ein heruntergeladenes Dokument ist schwerer zu bedienen als eine normale Seite.
- Ungeprüfte KI-Texte: Sie wirken einfach, enthalten aber oft Fehler oder verschieben den Sinn.
- Einmal erstellt, nie gepflegt: Veraltete Angaben in Leichter Sprache sind besonders problematisch, weil die Zielgruppe sie selten mit anderen Quellen abgleicht.
Checkliste für verständliche Website-Texte
- Wir wissen, ob für unsere Website eine Pflicht zur Leichten Sprache besteht – für Unternehmen in der Regel nicht.
- Die wichtigsten Seiten sind in Einfacher Sprache geschrieben: kurze Sätze, aktive Formulierungen, erklärte Fachbegriffe.
- Jede Seite beginnt mit dem Wichtigsten und ist durch Zwischenüberschriften gegliedert.
- Formulare, Buttons und Fehlermeldungen sind klar und konkret formuliert.
- Falls wir Leichte Sprache anbieten: Die Texte sind von einer Prüfgruppe geprüft.
- Der Bereich in Leichter Sprache ist von jeder Seite aus erreichbar.
- Verbindliche Texte wie AGB bleiben in der regulären Fassung bestehen.
- Alle Fassungen werden bei Änderungen gemeinsam aktualisiert.
Häufige Fragen
Darf ich das Logo für Leichte Sprache einfach verwenden?
Die bekannten Logos für Leichte Sprache gehören Organisationen, die sie nur unter bestimmten Bedingungen vergeben, meist nach Prüfung durch eine Prüfgruppe. Klären Sie die Nutzungsbedingungen vorab mit dem Übersetzungsbüro oder der Organisation. Verwenden Sie das Logo nicht für Texte, die nur vereinfacht, aber nicht geprüft wurden. Ein eigenes, neutrales Symbol mit der Beschriftung „Leichte Sprache“ ist eine Alternative.
Wie viel kostet eine Übersetzung in Leichte Sprache?
Seriöse Büros rechnen meist nach Textmenge oder Aufwand ab, die Prüfung durch die Zielgruppe kommt dazu. Die Preise unterscheiden sich deutlich, deshalb lohnt es sich, zwei oder drei Angebote einzuholen. Sparen können Sie vor allem durch eine gute Auswahl: Wenige, wirklich wichtige Seiten bringen mehr als eine vollständige Übersetzung, die niemand pflegt.
Hilft Einfache Sprache auch bei Google und KI-Suchen?
Verständlichkeit ist kein eigener Rankingfaktor, den man messen könnte. Klar gegliederte Texte, die eine Frage direkt beantworten, sind aber genau das, was Suchmaschinen und KI-Systeme gut verarbeiten können. Wichtig ist, dass die Fachbegriffe, nach denen Kunden suchen, trotzdem vorkommen – erklärt statt vermieden.
Muss ich meine Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache anbieten?
Für Unternehmen schreibt das BFSG das nach unserem Kenntnisstand nicht vor. Die Informationen zur Barrierefreiheit müssen aber verständlich und selbst barrierefrei zugänglich sein. Öffentliche Stellen müssen dagegen nach § 4 BITV 2.0 die wesentlichen Inhalte ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache erläutern.
Quellen
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Leichten Sprache – Definition, Zielgruppen, Prüfung durch die Zielgruppe
- DIN Media: Themenseite Leichte und Einfache Sprache – DIN SPEC 33429, DIN ISO 24495-1, DIN 8581-1
- § 4 BITV 2.0: Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
- § 11 BGG: Verständlichkeit und Leichte Sprache
- § 21 BFSG: Befugnisse der Marktüberwachungsbehörde – Leichte Sprache als Aufgabe der Behörde
- BFSGV (Verordnung zum BFSG) auf buzer.de – § 12 Verständlichkeit, § 17 Sprachniveau B2 bei Bankdienstleistungen
- W3C: Understanding Success Criterion 3.1.5 Reading Level – Stufe AAA
- Universität Hamburg: Interview zur LEO-Studie 2018 – 6,2 Millionen gering literalisierte Erwachsene
- Land Berlin: Anforderungen an Leichte Sprache für öffentliche Stellen – Hinweise zu Übersetzung, Prüfung und KI
Gemeinsamer Beitrag des NEUZEITWERBER-Teams aus Webdesign, SEO und Marketing.