Mehr Google-Bewertungen bekommen – fair und regelkonform
Zufriedene Kunden bewerten selten von allein. Wir zeigen, wann und wie Sie um Google-Bewertungen bitten, welche Formulierungen funktionieren und wo die Grenzen der Google-Richtlinien und des Wettbewerbsrechts liegen.
Inhaltsverzeichnis
- Was erlaubt ist – und was nicht
- Der richtige Zeitpunkt
- Bewertungslink und QR-Code einrichten
- So formulieren Sie die Bitte
- Was Sie besser lassen
- Auf Bewertungen antworten
- Bewertungen auf der eigenen Website zeigen
- Bewertungen als festen Ablauf im Betrieb verankern
- Checkliste: Bewertungen fair sammeln
- Häufige Fragen
- Laut Google können mehr Rezensionen und positive Bewertungen das lokale Ranking verbessern – vor allem aber entscheiden sie mit, wen Interessenten anrufen.
- Erlaubt ist, alle Kunden um eine ehrliche Bewertung zu bitten – per Link, QR-Code, persönlich oder per E-Mail.
- Verboten sind Anreize jeder Art (Rabatte, Gutscheine, Gewinnspiele) und das gezielte Ansprechen nur zufriedener Kunden („Review Gating“).
- Gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen verstoßen gegen Google-Richtlinien und sind nach dem UWG unzulässig. Google kann dann Rezensionen sperren und einen Warnhinweis im Profil anzeigen.
- Am besten funktioniert ein fester Ablauf: Bitte nach Abschluss des Auftrags, kurzer Link, eine freundliche Erinnerung.
Ein Dachdecker mit 140 Bewertungen und ein Mitbewerber mit sieben: Wen rufen Sie an, wenn es durchs Dach regnet? Bewertungen sind für lokale Betriebe einer der sichtbarsten Vertrauensbeweise. Google selbst schreibt, dass mehr Rezensionen und positive Bewertungen das lokale Ranking verbessern können. Wichtiger ist aber oft der zweite Effekt: Sie beeinflussen, ob jemand auf Ihren Eintrag klickt und anruft.
Das Problem kennt fast jeder Betrieb: Unzufriedene Kunden schreiben von sich aus, zufriedene meist nicht. Die Lösung ist kein Trick, sondern ein einfacher Ablauf, der im Alltag funktioniert und die Regeln einhält.
Was erlaubt ist – und was nicht
Google regelt Bewertungen in den Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte. Dazu kommt das deutsche Wettbewerbsrecht. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
| Maßnahme | Einordnung | Grundlage |
|---|---|---|
| Alle Kunden nach Auftragsende um eine ehrliche Bewertung bitten | Erlaubt | Google-Richtlinien ausdrücklich |
| Bewertungslink oder QR-Code auf Rechnung, Mail, Visitenkarte | Erlaubt | Von Google angeboten |
| Rabatt, Gutschein oder Gewinnspiel als Dankeschön für eine Bewertung | Verboten | Google: Anreize unzulässig |
| Erst Zufriedenheit abfragen, nur Zufriedene zu Google schicken | Verboten | Google: Review Gating |
| Mitarbeiter, Familie oder Freunde bewerten lassen | Verboten | Google: Interessenkonflikt |
| Bewertungen kaufen oder schreiben lassen | Verboten | Google-Richtlinien und UWG |
| Kunden vor Ort drängen oder Zielzahlen an Mitarbeiter vorgeben | Verboten | Google-Richtlinien ausdrücklich |
Rechtlich wichtig: Nach dem Anhang zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es unzulässig, gefälschte Verbraucherbewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben (Anhang Nr. 23c). Wer solche Bewertungen nutzt, riskiert neben Google-Sanktionen auch Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über Google-Richtlinien und wettbewerbsrechtliche Grundsätze. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen, etwa zu Aktionen mit Prämien, lassen Sie den Einzelfall von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Der richtige Zeitpunkt
Die Bereitschaft zu bewerten ist dann am größten, wenn das Ergebnis frisch ist und der Kunde zufrieden. In der Praxis haben sich diese Momente bewährt:
- Bei der Abnahme: Das neue Bad ist fertig, die Heizung läuft, der Kunde bedankt sich. Ein Satz genügt: „Wenn Sie zufrieden waren, würden wir uns über eine kurze Google-Bewertung freuen.“
- Mit der Rechnung oder kurz danach: Ein Hinweis mit QR-Code auf der Rechnung oder eine E-Mail ein bis drei Tage nach Auftragsende.
- Nach einem Lob: Wenn ein Kunde anruft oder schreibt, dass alles gut war, ist das die natürlichste Gelegenheit.
Wichtig ist, dass Sie alle Kunden fragen – nicht nur die, bei denen Sie sich sicher sind. Google untersagt ausdrücklich, gezielt nur um positive Rezensionen zu bitten. Ein ehrliches Gesamtbild wirkt laut Google ohnehin vertrauenswürdiger als eine Wand aus Fünf-Sterne-Bewertungen.
Bewertungslink und QR-Code einrichten
Je weniger Klicks, desto mehr Bewertungen. Google stellt im Unternehmensprofil einen Link und einen QR-Code bereit, die direkt zum Bewertungsfenster führen. Sie finden beide in der Profilverwaltung unter dem Punkt zum Anfordern von Rezensionen. Voraussetzung ist ein bestätigtes Profil – falls das noch fehlt, hilft der Leitfaden Google-Unternehmensprofil erstellen.
Gut zu wissen: Kunden brauchen zum Bewerten ein Google-Konto. Es muss laut Google aber keine Gmail-Adresse sein, ein Konto mit der eigenen E-Mail-Adresse genügt. Wer Kunden darauf vorbereitet, verliert weniger auf dem Weg.
Wo Link und QR-Code hingehören
- E-Mail-Signatur und Auftragsbestätigung
- Rechnung und Abnahmeprotokoll
- Visitenkarten der Monteure und Kundenberater
- Aufkleber im Firmenfahrzeug oder Infokarte, die beim Kunden bleibt
- Kontaktseite und Danke-Seite nach einer Anfrage auf der Website
Öffnen Sie den Bewertungslink einmal am Smartphone ohne Anmeldung und einmal mit einem Google-Konto. So sehen Sie genau, was Ihre Kunden sehen – und merken, ob der Link noch funktioniert, etwa nach einer Namensänderung im Profil.
Wenn Kunden nicht wissen, wie es geht
Gerade ältere Kunden oder Gewerbekunden, die Google privat kaum nutzen, scheitern oft an kleinen Hürden: Sie finden das Profil nicht, sind nicht angemeldet oder wissen nicht, wo sie den Text eingeben. Eine kurze Anleitung auf einer Infokarte oder in der E-Mail senkt die Schwelle deutlich:
- QR-Code mit der Handykamera scannen oder den Link antippen.
- Bei Google anmelden – falls noch kein Konto vorhanden ist, lässt sich eines mit der eigenen E-Mail-Adresse anlegen.
- Sterne vergeben und in ein paar Sätzen beschreiben, was gemacht wurde und wie es lief.
- Optional ein Foto vom Ergebnis hinzufügen und auf „Posten“ tippen.
Bitten Sie Kunden ruhig, die Leistung im Text zu nennen – etwa „Dachfenster getauscht“ oder „Steuererklärung für die GmbH“. Solche Angaben helfen anderen Interessenten mehr als ein bloßes „Alles super“. Eine bestimmte Wortwahl oder Sternezahl dürfen Sie aber nicht vorgeben.
So formulieren Sie die Bitte
Die Bitte sollte kurz, persönlich und ohne Druck sein. Sie darf erklären, warum Bewertungen wichtig sind, aber keine bestimmte Sternezahl vorgeben.
Beispiel für eine E-Mail
Betreff: Danke für Ihren Auftrag – eine kurze Bitte
Guten Tag Frau Berger, vielen Dank, dass wir Ihr Bad modernisieren durften. Wie war es aus Ihrer Sicht? Wenn Sie zwei Minuten Zeit haben, freuen wir uns über eine ehrliche Bewertung bei Google: [Link]. Ihre Rückmeldung hilft anderen Kunden bei der Auswahl und uns, besser zu werden. Viele Grüße, Thomas Weber, Weber Haustechnik
Beispiel für das persönliche Gespräch
„Wir sind ein kleiner Betrieb und leben von Empfehlungen. Wenn Sie mögen, schicke ich Ihnen den Link zu unserer Google-Seite – da können Sie in zwei Minuten schreiben, wie es lief.“
Vermeiden Sie Formulierungen wie „Bitte bewerten Sie uns mit fünf Sternen“ oder „Nur wenn Sie zufrieden waren“. Beides lenkt die Bewertung in eine Richtung und widerspricht dem Gedanken echter, unbeeinflusster Rezensionen.
Wir richten Link, QR-Codes und Vorlagen ein und schulen Ihr Team kurz und praxisnah.
Was Sie besser lassen
Viele Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern weil eine Idee harmlos wirkt. Diese Maßnahmen sind nach den Google-Richtlinien unzulässig:
- Dankeschön gegen Bewertung: 5 % Rabatt auf den nächsten Auftrag, ein Gutschein oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel – laut Google sind Anreize in Form kostenloser oder vergünstigter Produkte oder Dienstleistungen streng verboten.
- Vorfilter: Ein Fragebogen „Wie zufrieden waren Sie?“, der nur bei vier oder fünf Sternen zu Google weiterleitet und sonst ein internes Formular öffnet.
- Bewertungen aus dem eigenen Umfeld: Mitarbeitende, Familie, Geschäftspartner. Google spricht hier von Interessenkonflikten.
- Druck vor Ort: Ein Tablet, auf dem Kunden direkt im Laden bewerten sollen, während jemand daneben steht, oder Prämien für Mitarbeiter je eingesammelter Bewertung.
- Bewertungsagenturen: Angebote, die „echte Bewertungen von echten Menschen“ verkaufen, sind nichts anderes als gekaufte Bewertungen.
Stellt Google gefälschte Interaktionen fest, werden die betreffenden Rezensionen entfernt. Zusätzlich kann Google für eine begrenzte Zeit keine neuen Rezensionen zulassen, bestehende ausblenden und im Profil einen Hinweis anzeigen, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Ein solcher Hinweis schadet dem Vertrauen deutlich mehr als ein paar Bewertungen weniger.
Auf Bewertungen antworten
Antworten gehören zum Bewertungsprozess dazu. Sie zeigen künftigen Kunden, dass hinter dem Profil Menschen stehen, die zuhören. Google empfiehlt, freundlich, professionell und kurz zu antworten und eher wie ein Bekannter als wie ein Verkäufer zu klingen. Bei positiven Bewertungen reicht ein persönlicher Dank mit Bezug zum Auftrag, etwa „Danke, Herr Kaya, schön, dass die neue Wallbox so gut funktioniert“. Werbebotschaften oder Angebote haben in Antworten nichts zu suchen.
Wie Sie mit Kritik umgehen und wann sich eine Meldung lohnt, beschreiben wir ausführlich im Beitrag Negative Google-Bewertungen.
Bewertungen auf der eigenen Website zeigen
Viele Betriebe binden ihre Google-Bewertungen auf der Website ein. Das ist grundsätzlich sinnvoll, hat aber eine rechtliche Seite: Wer Verbraucherbewertungen zugänglich macht, muss nach § 5b Absatz 3 UWG darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass die Bewertungen von Kunden stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben. Ein kurzer Hinweis bei den Bewertungen, woher sie stammen und ob sie geprüft werden, ist deshalb sinnvoll. Mehr zur Einbindung von Zitaten und Projektbeispielen lesen Sie unter Kundenstimmen und Projektbeispiele auf der Website.
Bewertungen als festen Ablauf im Betrieb verankern
Einmalige Aktionen bringen einen kurzen Schub, danach schläft das Thema wieder ein. Nachhaltiger ist ein kleiner, fester Ablauf:
- Verantwortung festlegenEine Person im Büro kümmert sich darum, dass nach jedem abgeschlossenen Auftrag die Bitte rausgeht.
- Vorlage hinterlegenEine kurze E-Mail- oder Messenger-Vorlage mit Bewertungslink, die nur noch personalisiert wird.
- Monteure einbindenVisitenkarte mit QR-Code und ein Satz, den jeder bei der Abnahme sagen kann – ohne Druck und ohne Zielvorgabe.
- Eine Erinnerung, nicht mehrWer nach einer Woche nicht reagiert hat, bekommt höchstens eine freundliche Erinnerung.
- Antworten einplanenEinmal pro Woche neue Bewertungen lesen und beantworten.
Welche Rolle Bewertungen neben Entfernung und Relevanz für die Reihenfolge in Google Maps spielen, ordnet der Beitrag Ranking-Faktoren in Google Maps ein.
Checkliste: Bewertungen fair sammeln
- Der Bewertungslink und QR-Code aus dem Unternehmensprofil sind eingerichtet und getestet.
- Alle Kunden werden gefragt, nicht nur die zufriedenen.
- Es gibt keine Rabatte, Gutscheine oder Gewinnspiele im Zusammenhang mit Bewertungen.
- Mitarbeitende, Familie und Partner bewerten das eigene Unternehmen nicht.
- Die Bitte ist kurz, persönlich und gibt keine Sternezahl vor.
- Es gibt höchstens eine Erinnerung.
- Neue Bewertungen werden regelmäßig gelesen und beantwortet.
- Auf der Website steht bei eingebundenen Bewertungen, woher sie stammen und ob sie geprüft werden.
Häufige Fragen
Darf ich Kunden per WhatsApp oder SMS um eine Bewertung bitten?
Technisch ist das ein bequemer Weg, weil der Link direkt auf dem Smartphone ankommt. Datenschutzrechtlich sollten Sie aber nur Kunden anschreiben, die Ihnen ihre Nummer für die Kommunikation zum Auftrag gegeben haben, und die Bitte im Zusammenhang mit dem Auftrag halten. Reine Werbenachrichten ohne Einwilligung sind problematisch. Im Zweifel lassen Sie Ihre Abläufe datenschutzrechtlich prüfen.
Wie viele Bewertungen brauche ich, um in Google Maps besser zu ranken?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Google nennt die Anzahl der Rezensionen als einen von mehreren Faktoren für die Bekanntheit eines Unternehmens, verrät aber keine Schwellenwerte. Entscheidend ist der Vergleich mit den Mitbewerbern in Ihrer Umgebung und Branche. Mindestens genauso wichtig ist ein gleichmäßiger Zufluss neuer Bewertungen, damit das Profil aktuell wirkt.
Kann ich alte Kunden nachträglich um eine Bewertung bitten?
Ja, solange die Bewertung auf einer echten Erfahrung beruht und Sie keine Gegenleistung anbieten. Sinnvoll ist das vor allem bei Stammkunden und Aufträgen aus den letzten Monaten, an die sich Kunden noch gut erinnern. Vermeiden Sie aber, auf einen Schlag sehr viele Kunden anzuschreiben: Ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen nennt Google als mögliches Zeichen für Manipulation.
Darf ich Bewertungen von anderen Plattformen zu Google übertragen?
Nein. Eine Rezension bei Google muss vom Kunden selbst mit seinem eigenen Konto geschrieben werden. Sie dürfen Kunden, die Sie schon auf einer anderen Plattform bewertet haben, zwar fragen, ob sie ihre Erfahrung auch bei Google teilen möchten. Texte zu kopieren und selbst einzustellen ist aber nicht erlaubt und würde als gefälschte Bewertung gelten.
Quellen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps zum Erhalten von Rezensionen – Link und QR-Code, Anreize, Antworten
- Google Maps: Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte – Gefälschte Interaktionen, Review Gating, Interessenkonflikte
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Einschränkungen von Unternehmensprofilen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Lokales Ranking bei Google verbessern
- § 5b UWG: Wesentliche Informationen (Verbraucherbewertungen)
- Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG (Nr. 23b, 23c) – Gefälschte Verbraucherbewertungen
H. Kiassif leitet das Marketing bei NEUZEITWERBER und betreut Websites, Kampagnen und Anfragestrecken für Betriebe aus Handwerk und Mittelstand.