BFSG-Agentur

Barrierefreie Website erstellen lassen – BFSG-konform ab 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist in Kraft. Ihre Website muss barrierefrei sein – oder es drohen Bußgelder bis 100.000 €. NEUZEITWERBER macht Ihre digitale Präsenz BFSG-konform.

Als spezialisierte Agentur für barrierefreies Webdesign setzen wir WCAG 2.2 Level AA vollständig um – vom Audit Ihrer bestehenden Website über die technische Umsetzung bis zur rechtskonformen Barrierefreiheitserklärung. Für Websites, Online-Shops und Web-Anwendungen.

WCAG 2.2 AA
BFSG-konform
EN 301 549
BFSG-konform WCAG 2.2 · Level AA
BFSG ist seit 28. Juni 2025 in Kraft – handeln Sie jetzt, bevor Abmahnungen drohen.
100.000€
Bußgeld max.
~80%
Nicht konform
10 Mio.
Betroffene DE
Das Gesetz

Was ist das BFSG und was bedeutet es für Ihre Website?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen digital anbieten, Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 Level AA gewährleisten.

Konkret bedeutet das: Ihre Website, Ihr Online-Shop oder Ihre Web-Anwendung muss für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein – von der Tastaturnavigation über ausreichende Farbkontraste bis zur vollständigen Screenreader-Kompatibilität.

Online-Shops & E-Commerce
Dienstleistungs-Websites (B2C)
Banking & Finanzdienstleistungen
Digitale Medien & Streaming

Wahrnehmbar

Alle Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein – Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste für Sehbeeinträchtigte.

Bedienbar

Die komplette Website muss per Tastatur bedienbar sein. Keine Zeitlimits, klare Navigation, keine Elemente die Anfälle auslösen können.

Verständlich

Texte müssen lesbar und verständlich sein, Formulare vorhersehbar funktionieren und Fehlermeldungen hilfreich sein.

Robust

Inhalte müssen von verschiedenen Technologien interpretiert werden können – Screenreader, Sprachsteuerung, alternative Eingabegeräte.

Wen betrifft es?

Diese Branchen müssen jetzt handeln

Das BFSG betrifft alle B2C-Unternehmen mit digitaler Präsenz. Diese Branchen sind besonders im Fokus der Marktüberwachungsbehörden.

Online-Shops

E-Commerce, WooCommerce, Shopify – alle Shops mit B2C-Verkauf

Banken & Versicherungen

Online-Banking, Finanz-Apps, Versicherungsportale

Gesundheitswesen

Arztpraxen, Kliniken, Telemedizin-Plattformen

Medien & Verlage

Nachrichten, E-Books, Streaming-Dienste, digitale Publikationen

Immobilien

Immobilienportale, Makler-Websites, Hausverwaltungen

Behörden & Bildung

Öffentliche Stellen, Universitäten, Schulen, E-Learning

Reise & Tourismus

Buchungsplattformen, Hotels, Airlines, Reiseveranstalter

Dienstleister

Steuerberater, Anwälte, Agenturen – alle B2C-Services

WCAG 2.2

Die wichtigsten Barrierefreiheits-Kriterien

WCAG 2.2 Level AA ist der vom BFSG geforderte Standard. Hier die Kernkriterien, die Ihre barrierefreie Website erfüllen muss.

Farbkontraste

Mindestens 4.5:1 für Text, 3:1 für große Texte. Informationen dürfen nicht nur durch Farbe vermittelt werden.

Tastaturnavigation

Alle Funktionen müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein – kein Element darf nur per Maus erreichbar sein.

Alt-Texte für Bilder

Jedes informative Bild benötigt einen beschreibenden Alternativtext für Screenreader und Suchmaschinen.

Semantisches HTML

Korrekte Überschriften-Hierarchie, ARIA-Labels, Landmarks – die Struktur muss für assistive Technologien lesbar sein.

Fehlermeldungen

Formulare müssen Fehler klar kennzeichnen und Lösungsvorschläge bieten. Labels müssen dauerhaft sichtbar sein.

Textvergrößerung

Inhalte müssen auf 200% vergrößerbar sein ohne Funktions- oder Informationsverlust. Kein horizontales Scrollen.

Video & Audio

Videos brauchen Untertitel, Audio-Inhalte ein Transkript. Automatische Wiedergabe muss deaktivierbar sein.

Barrierefreiheitserklärung

Eine öffentlich zugängliche Erklärung zum Konformitätsstand ist Pflicht – inklusive Feedback-Mechanismus.

Unsere Leistungen

Barrierefreie Website – Was wir für Sie tun

Von der BFSG-Analyse bis zur laufenden Barrierefreiheits-Wartung – NEUZEITWERBER macht Ihre digitale Präsenz vollständig BFSG-konform.

01

BFSG-Audit & Analyse

Umfassende Prüfung Ihrer bestehenden Website gegen alle WCAG 2.2 AA Kriterien. Detaillierter Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste und Aufwandsschätzung.

02

Barrierefreies Webdesign

Neue Website von Grund auf barrierefrei entwickeln. Inklusive semantisches HTML, ARIA-Labels, Tastaturnavigation und responsive Accessibility.

03

Bestehende Website umbauen

Ihre aktuelle Website BFSG-konform machen – ohne komplett neu zu bauen. Gezielte Anpassungen an Kontrasten, Navigation, Formularen und Struktur.

04

Barrierefreier Online-Shop

WooCommerce und Shopify barrierefrei gestalten – vom Produktkatalog über den Warenkorb bis zum Checkout-Prozess vollständig BFSG-konform.

05

Barrierefreiheitserklärung

Rechtskonformes Erstellen der Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG – mit Konformitätsstatus, Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren.

06

Laufende Barrierefreiheits-Wartung

Regelmäßige Re-Audits, Monitoring neuer Inhalte auf Barrierefreiheit, Schulung Ihres Teams und Anpassung an neue WCAG-Updates.

Unser Prozess

So wird Ihre Website BFSG-konform

Strukturierter Ablauf vom ersten Audit bis zur zertifizierten Barrierefreiheit – transparent, effizient und ohne Ihr Tagesgeschäft zu belasten.

Schritt 1

Barrierefreiheits-Audit

Automatisierte und manuelle Prüfung aller Seiten gegen WCAG 2.2 AA. Inkl. Screenreader-Test, Tastaturnavigation und Kontrastanalyse. Ergebnis: priorisierter Maßnahmenkatalog.

Schritt 2

Maßnahmenplan & Angebot

Detaillierter Plan mit allen notwendigen Anpassungen, Zeitrahmen und Festpreis. Transparente Priorisierung nach Schweregrad und BFSG-Relevanz.

Schritt 3

Technische Umsetzung

Umsetzung aller Maßnahmen auf einer Staging-Umgebung: semantisches HTML, ARIA-Attribute, Kontrastoptimierung, Tastaturnavigation, Alt-Texte, Skip-Links und mehr.

Schritt 4

Abnahme-Test & Zertifizierung

Erneuter vollständiger WCAG-Test nach der Umsetzung. Erstellung der rechtskonformen Barrierefreiheitserklärung. Go-Live der barrierefreien Version.

Schritt 5

Laufende Überwachung

Regelmäßige Re-Audits bei neuen Inhalten, Monitoring durch automatisierte Tools, Schulung Ihres Teams für barrierefreie Content-Erstellung.

Achtung

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung des BFSG?

Das BFSG ist kein zahnloser Tiger. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Marktüberwachungsbehörden haben klare Durchsetzungsinstrumente – und Verbände können Abmahnungen aussprechen.

Neben den finanziellen Risiken droht auch ein massiver Imageschaden: Ein öffentliches Verfahren wegen mangelnder Barrierefreiheit beschädigt das Vertrauen Ihrer Kunden nachhaltig. Handeln Sie jetzt, bevor es teuer wird.

BFSG-Audit starten

Bis zu 100.000 € Bußgeld

Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen pro Vorfall

Vertriebsverbot

Behörden können den Vertrieb digitaler Produkte und Dienstleistungen untersagen

Abmahnungen durch Verbände

Behindertenverbände können kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen

Reputationsschaden

Öffentliche Verfahren schaden dem Unternehmensimage nachhaltig

Referenzen

Barrierefreie Projekte von NEUZEITWERBER

Barrierefreie Website – Hemmerich24
Hemmerich24hemmerich24.de →
Barrierefreie Website – Kalkan Automobile
Kalkan Automobilekalkan-lack.com →
Barrierefreie Website – KFZ Werkstatt Reiter
KFZ Werkstatt Reiterkfz-werkstatt-reiter.de →
Barrierefreie Website – HEC Bau
HEC Bauhecbau.de →
Barrierefreie Website – Wiener Herz Pflege
Wiener Herz Pflegewienerherz.de →
Barrierefreie Website – Nature Caravan
Nature Caravannaturecaravan.de →
Barrierefreie Website – Hemmerich24
Hemmerich24hemmerich24.de →
Barrierefreie Website – Kalkan Automobile
Kalkan Automobilekalkan-lack.com →
Barrierefreie Website – KFZ Werkstatt Reiter
KFZ Werkstatt Reiterkfz-werkstatt-reiter.de →
Barrierefreie Website – HEC Bau
HEC Bauhecbau.de →
Kundenstimmen

Das sagen Kunden über unsere BFSG-Umsetzung

KH
Klaus H.
Online-Shop Betreiber

„Das BFSG-Audit von NEUZEITWERBER hat 47 Barrieren auf unserem Shop aufgedeckt. Die Umsetzung war in 4 Wochen erledigt. Seitdem sind wir BFSG-konform – und als Bonus ist unsere Conversion-Rate um 18% gestiegen."

MR
Martina R.
Steuerberaterin

„Ich wusste gar nicht, dass das BFSG auch für meine Kanzlei-Website gilt. NEUZEITWERBER hat mich aufgeklärt, das Audit gemacht und die barrierefreie Website innerhalb von 3 Wochen umgesetzt. Sehr professionell."

PL
Patrick L.
Geschäftsführer Reisebüro

„Die Barrierefreiheit hat nicht nur rechtliche Vorteile gebracht – unsere Website ist jetzt auch besser für ältere Kunden nutzbar. Die Buchungsrate über 60+ Kunden hat sich verdoppelt. Win-Win."

SF
Sabine F.
Inhaberin Pflegedienst

„Für einen Pflegedienst ist Barrierefreiheit besonders wichtig – unsere Zielgruppe braucht genau das. NEUZEITWERBER hat alles von der Schriftgröße bis zur Kontrastoptimierung perfekt umgesetzt."

JK
Jens K.
Hotelier

„Unser Buchungssystem war komplett unzugänglich per Tastatur. NEUZEITWERBER hat den barrierefreien Umbau des gesamten Buchungsprozesses in 5 Wochen umgesetzt – pünktlich zum BFSG-Stichtag."

NW
Nina W.
Marketing Managerin

„Was mich überzeugt hat: NEUZEITWERBER hat nicht einfach ein Overlay drübergepackt, sondern die Website wirklich barrierefrei gemacht – sauber im Code, nicht nur als Pflaster. Der SEO-Effekt war ein toller Bonus."

Ratgeber

Barrierefreie Website – Alles was Sie wissen müssen

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist eine digitale Präsenz, die für alle Menschen nutzbar ist – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Inhalte für Screenreader lesbar, per Tastatur navigierbar und mit ausreichenden Kontrasten dargestellt werden.

Der internationale Standard für Web-Barrierefreiheit ist WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines), entwickelt vom W3C (World Wide Web Consortium). Level AA gilt als Mindeststandard und wird vom BFSG als Referenz herangezogen. Eine barrierefreie Website kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern verbessert die Nutzererfahrung für alle – und wird von Google mit besseren Rankings belohnt.

BFSG und WCAG 2.2 – Was ist der Unterschied?

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist das deutsche Gesetz, das die Barrierefreiheitspflicht definiert. Den Gesetzestext des BFSG finden Sie auf gesetze-im-internet.de. WCAG 2.2 ist der technische Standard, der beschreibt, wie Barrierefreiheit konkret umzusetzen ist. Das BFSG verweist über die europäische Norm EN 301 549 auf die WCAG-Kriterien.

Vereinfacht gesagt: Das BFSG sagt „Ihre Website muss barrierefrei sein", und WCAG 2.2 definiert, was „barrierefrei" technisch bedeutet. NEUZEITWERBER als BFSG-Agentur kennt beide Seiten – die rechtlichen Anforderungen und die technische Umsetzung – und bringt beides zusammen. Falls Sie gleichzeitig ein modernes Webdesign wünschen, integrieren wir die Barrierefreiheit direkt in den Designprozess.

Barrierefreie Website Kosten – Was kostet BFSG-Konformität?

Die barrierefreie Website Kosten hängen davon ab, ob Sie eine bestehende Website anpassen oder eine neue barrierefreie Website erstellen lassen. Ein BFSG-Audit als Standortbestimmung startet ab 990 €. Die technische Umsetzung für bestehende Websites liegt je nach Komplexität zwischen 2.500 € und 15.000 €.

Für eine komplett neue barrierefreie Website kalkulieren Sie ab 4.500 €. Im Vergleich zu den potenziellen Bußgeldern von bis zu 100.000 € und dem Risiko von Abmahnungen ist die Investition in Barrierefreiheit wirtschaftlich sinnvoll. Zudem profitieren Sie von besserer SEO, größerer Zielgruppe und verbesserter Nutzererfahrung. Oft bietet es sich an, die BFSG-Umsetzung direkt mit einem Website Relaunch zu verbinden – so modernisieren Sie Design und Barrierefreiheit in einem Schritt.

Warum Accessibility-Overlays keine Lösung sind

Sogenannte Accessibility-Overlays (Widgets, die per JavaScript über eine Website gelegt werden) sind keine BFSG-konforme Lösung. Sie ändern nicht den zugrunde liegenden Code, funktionieren häufig nicht mit Screenreadern und können sogar zusätzliche Barrieren schaffen. Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) stuft Overlays als unzureichend ein. International hat die Overlay Fact Sheet Initiative über 700 Unterschriften von Accessibility-Experten gegen Overlays gesammelt.

NEUZEITWERBER setzt ausschließlich auf echte Barrierefreiheit im Code – semantisches HTML, korrekte ARIA-Attribute, native Tastaturnavigation und strukturierte Inhalte. Das ist aufwendiger als ein Overlay, aber die einzige Lösung, die wirklich BFSG-konform ist und von assistiven Technologien zuverlässig interpretiert wird. Für die laufende Pflege empfehlen wir unsere Website Wartung, die auch regelmäßige Barrierefreiheits-Checks beinhaltet.

Praxis-Tipps

Barrierefreiheit umsetzen – Sofort-Maßnahmen

Diese 6 Maßnahmen können Sie heute starten, um Ihre Website barrierefreier zu machen – noch bevor das professionelle Audit beginnt.

01

Alt-Texte für alle Bilder

Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt="". So können Screenreader alle visuellen Inhalte erfassen.

02

Kontraste prüfen

Normaler Text braucht mindestens 4.5:1 Kontrastverhältnis, großer Text 3:1. Tools wie der WebAIM Contrast Checker helfen bei der schnellen Überprüfung aller Farbkombinationen.

03

Tab-Reihenfolge testen

Drücken Sie Tab auf Ihrer Website – können Sie alle interaktiven Elemente erreichen? Ist die Reihenfolge logisch? Sehen Sie, wo der Fokus gerade ist? Falls nicht: dringender Handlungsbedarf.

04

Überschriften-Hierarchie

H1 → H2 → H3 – keine Ebene überspringen. Screenreader nutzen Überschriften zur Navigation. Eine saubere Hierarchie ist zugleich ein SEO-Ranking-Faktor.

05

Formulare beschriften

Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label – nicht nur Placeholder-Text. Pflichtfelder müssen klar gekennzeichnet und Fehlermeldungen verständlich formuliert sein.

06

Videos untertiteln

Alle Videos brauchen Untertitel (Captions), nicht nur für Gehörlose – auch in lauten Umgebungen oder bei stummgeschaltetem Handy. Audio-Inhalte benötigen ein Texttranskript.

FAQ

Häufige Fragen zum BFSG & Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen digital angeboten werden, zur Barrierefreiheit. Betroffen sind Online-Shops, Dienstleistungs-Websites und digitale Anwendungen im B2C-Bereich.
Ein BFSG-Audit startet ab 990 €. Die Umsetzung der Barrierefreiheit liegt je nach Komplexität zwischen 2.500 € und 15.000 €. Neue barrierefreie Websites ab 4.500 €. Alle Preise als transparenter Festpreis.
WCAG 2.2 AA ist der internationale Standard für Web-Barrierefreiheit. Level AA umfasst Kriterien wie ausreichende Kontraste, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität und verständliche Inhalte – der vom BFSG geforderte Mindeststandard.
Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. € Umsatz sind für Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt die Pflicht uneingeschränkt. Auch ausgenommene Unternehmen profitieren von Barrierefreiheit durch bessere SEO und mehr Reichweite.
Ja, in den meisten Fällen. NEUZEITWERBER führt ein Audit durch, identifiziert alle Barrieren und setzt gezielte Anpassungen um – Kontraste, Alt-Texte, Tastaturnavigation, semantisches HTML und mehr.
Bußgelder bis 100.000 €, Vertriebsverbote durch Behörden und Abmahnungen durch Verbände. Zudem droht erheblicher Reputationsschaden durch öffentliche Verfahren.
Ja, das BFSG verlangt eine öffentlich zugängliche Erklärung auf Ihrer Website – mit aktuellem Konformitätsstand, bekannten Einschränkungen und einem Feedback-Mechanismus. NEUZEITWERBER erstellt diese rechtssicher für Sie.
Audit: 3–5 Werktage. Umsetzung: 2–8 Wochen je nach Umfang. Kompletter Neubau: 6–12 Wochen. Express-Audits für dringende Fälle sind ebenfalls möglich.

Ihre Website BFSG-konform machen – jetzt starten

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